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Nachhaltigkeit im Vergabeverfahren

Bauweisen mit Geobaustoffen unterstützen die Forderung nach umweltgerechter Realisierung von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen wie sie in der „Bauproduktenverordnung“, dem „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ und dem „Rechtsgutachten umweltgerechte öffentliche Beschaffung“ des UBA formuliert sind.

Forderungen an nachhaltiges Bauen

Die Bauproduktenverordnung verlangt in den „Grundanforderungen an Bauwerke (Anhang I der EU-BauPVO)“:

  • Nr. 1 Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Nr. 2 Brandschutz
  • Nr. 3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 
  • Nr. 4 Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  • Nr. 5 Schallschutz  
  • Nr. 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz 
  • Nr. 7 Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

In der Novelle des KrWG vom Oktober 2020 werden neue Vorgaben für die Beschaffung der öffentlichen Hand formuliert:

  • „(...) Künftig müssen beim Einkauf Produkte explizit "bevorzugt" werden, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind, sofern keine unzumutbaren Mehrkosten entstehen (...)“
  • „Bevorzugungspflicht statt bisheriger, bloßer "Prüfung", Paragraf 45 KrWG

Das Umweltbundesamt empfiehlt in seinem 2020 aktualisierten „Rechtsgutachten umweltfreundliche öffentliche Beschaffung“:

  • „Bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes besteht die Möglichkeit, von vornherein eine umweltfreundliche Alternative zu wählen.“ 
  • „In die Leistungsbeschreibung können Umweltanforderungen als technische Spezifikationen einfließen.“ 
  • „Im Rahmen der Eignungsprüfung darf verlangt werden, dass das Unternehmen bestimmte Normen für das Umweltmanagement erfüllt – soweit diese für die Ausführung des Auftrags relevant sind. Umweltkriterien können darüber hinaus als Zuschlagskriterien in die Angebotswertung einbezogen werden.“
  • „Es ist auch zulässig, Umweltkriterien in die zusätzlichen Bedingungen für die Ausführung des Auftrags einfließen zu lassen.“

Zusammenfassend kann festgestellt werden:

  • Die regulatorischen Voraussetzungen zu umweltfreundlichem, nachhaltigen Bauen im Verkehrsinfrastrukturbereich sind vorhanden.
  • Allgemeine Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Baustoffen und Bauweisen sind für den Verkehrsinfrastrukurbereich (noch) nicht vorhanden. Eine Bewertung erfolgt aktuell anhand individueller Nachweise.
  • Bauweisen mit Geobaustoffen sind nachweislich nachhaltig und umweltfreundlich.